Zertifizierung nach EN 1090
CE-Kennzeichnung von Stahl-, bzw. Aluminiumbaukonstruktionen
Seit 1.7.2014 dürfen in Europa nur mehr tragende Stahlbaukonstruktionen bzw. Aluminiumbaukonstruktionen auf den Markt gebracht werden, die der Normenreihe EN 1090 entsprechen und die CE-gekennzeichnet sind.
Vor der CE-Kennzeichnung unterliegen diese Bauteile der Eigenüberwachung durch den Hersteller (werkseigene Produktionskontrolle), der abschließend über die zugesicherten Bauteileigenschaften eine Leistungserklärung aus-stellen muss.
Zudem dürfen nur zertifizierte Hersteller CE-kennzeichnen!
Für die Herstellerzertifizierung und die regelmäßigen Überwachungen ist die Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) die zentrale Forderung. Die EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – muss dabei ein integraler Bestandteil der WPK sein.
Quelle: TÜV Austria
Zertifizierung der Firma Metallbau Eybel:
Zertifikatsnummer | Harmonisierte Norm | Art/Ausführungsklasse des Bauproduktes | Deklarationsmethode |
0408-CPR-TA00950 | EN1090-1:2020+A1:2011 | Tragende Stahlbauteile bis EXC 2 nach EN 1090-2 | 1 und 3a nach Tab. A.1 der EN 1090-1 |